Kleine Scheibe oder Komfortsitzbank

  • Ich habe die WRS Scheibe Enduro ebenfalls ins Auge gefasst, da ich vermutet habe , dass sie - auch oder speziell wegen des integrierten Schlitzes - weniger Verwirbelungen und damit weniger Lärm erzeugt.

    Leider gibt es von WRS dazu keine Unterlagen wie ABE oder EU-Zertifikate. Habe ich dort nachgefragt und die Antwort von WRS war wie oben beschrieben.
    Somit ist nach meinem Verständnis auch im Fall des Falles der Versicherungsschutz nicht gegeben.

    Für mich ein No-Go. Deshalb habe ich diese Scheibe bisher nicht verbaut bzw. getestet.

  • Somit ist nach meinem Verständnis auch im Fall des Falles der Versicherungsschutz nicht gegeben.

    Ist es tatsächlich so, dass der Versicherungsschutz entfällt, wenn ein Teil, wie eine Scheibe ohne ABE montiert ist, die aber keinen Einfluss auf den Unfallhergang hatte?
    Z.B.: Ich bin zu schnell, fliege aus der Kurve und ich und das Moped haben große Schäden davon getragen und die Versicherung kann Zahlungen ablehnen, weil eine Scheibe ohne ABE verbaut wurde?

    Don't eat the yellow snow where the huskies go (Zappa)

  • ...ein prima Fallbeispiel!

    Ja, soweit ich informiert bin ist es tatsächlich so.

    Die Versicherung kann damit argumentieren, dass durch die Verwendung einer nicht zulässigen Scheibe die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erloschen war.

    Die Verwicklung in einen Unfall ist also ursächlich darauf zurück zu führen, dass Du das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt rechtswidrig und grob fahrlässig in Betrieb genommen hattest...

    Das ist zwar was den Unfallhergang anbelangt völlig aus der Luft gegriffen, würde aber als Begründung für das Ablehnen einer Regulierung einer rechtlichen Überprüfung stand halten.

    give respect to get respect

  • Ist es tatsächlich so, dass der Versicherungsschutz entfällt, wenn ein Teil, wie eine Scheibe ohne ABE montiert ist, die aber keinen Einfluss auf den Unfallhergang hatte?

    Unabhängig von der Diskussion mit der Versicherung ist mir bei Teilen ohne ABE die Gefahr zu groß, in einer Kontrolle wegen fehlender Betriebserlaubnis das Moped stehen lassen zu müssen.

    Einmal editiert, zuletzt von SL1975 (6. September 2024 um 12:06)

  • ...ein prima Fallbeispiel!

    Ja, soweit ich informiert bin ist es tatsächlich so.

    Die Versicherung kann damit argumentieren, dass durch die Verwendung einer nicht zulässigen Scheibe die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erloschen war.

    Die Verwicklung in einen Unfall ist also ursächlich darauf zurück zu führen, dass Du das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt rechtswidrig und grob fahrlässig in Betrieb genommen hattest...

    Das ist zwar was den Unfallhergang anbelangt völlig aus der Luft gegriffen, würde aber als Begründung für das Ablehnen einer Regulierung einer rechtlichen Überprüfung stand halten.

    Ja, aber nur für die Kasko. Die Haftpflicht muss leisten. Sie kann dich danach in Regress nehmen. Der Regress ist aber auf 2500 Euro gedeckelt (je Pflichtverstoß, also 1. keine ABE und 2. Betrunken gefahren macht 5000 Euro). Damit ist das kein existenzbedrohendes finanzielles Risiko.

    Und ob's einer merkt, ob ein Gutachter im Szenario "in den Graben gefahren" stundenlang die Splitter der Scheibe zusammensucht und zusammenpuzzelt auf der Suche nach einem E-Zeichen, für ein paar Tausend Euro Schaden, steht auf einem anderen Blatt.

    Quelle z.B. https://ratgeber-regress.de/in-welcher-hoe…h-unfallflucht/

    Apropos graben: Dazu der generelle Tipp, dass die Teilkasko Glasschäden zahlt, also Scheibe, Scheinwerfer, Blinker, Tacho, Spiegel, auch wenn man selbst schuld ist, und dass es da keine Schadensfreiheitsrabatte gibt ;)

  • genau deshalb hatte ich ja angemerkt, dass es ein gutes Fallbeispiel ist.

    Einen selbstverschuldeter Ausritt in die Botanik bezahlst Du aus der eigenen Tasche wenn heraus kommt, dass an dem Bike etwas nicht StVZO konform war.

    Bei Schäden an Dritten reguliert Deine Versicherung erst einmal bittet Dich dann aber zur Kasse...

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