...Chips, Popcorn oder Eis gehören doch bei der Forumszeit immer dazu.... ; -oder?
Müssen die Sozius-Fußrasten montiert sein?
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Frank-Karl -
18. April 2024 um 17:57 -
Unerledigt
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(...) Wenn man einen VW-Multivan fährt muss man ja auch nicht jedesmal die Fahrzeugpapiere ändern lasssen, wenn man die Bestuhlung ändert.
Das ist wie Äpfel und Birnen vergleichen...
Wenn man in einem Fahrzeug die Bestuhlung ändert muss für jeden (veränderten) Sitzplatz trotzdem ein Sicherheitsgurt vorhanden sein, so ist es nunmal auch für den Soziusplatz: Voraussetzung ist (außer der sogar vorgeschriebenen Sitzplatzmindestgröße) eine Haltevorrichtung sowie Fußrasten. Punkt.
Was ist daran so schwer zu verstehen?
Und nur weil jemand jahrelang bei Kontrollen damit durchkommt heißt dass nicht dass es dann (l)egal ist...
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Habe das hier gerade noch dazu gefunden, die Kollegen von "Achtung Kontolle" sprechen das Thema nochmal an.
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Habe das hier gerade noch dazu gefunden, die Kollegen von "Achtung Kontolle" sprechen das Thema nochmal an.
Externer Inhalt youtu.beInhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt......Jepp, das ist von You Tube "Chainbrothers". Interessanter weise führt der Polizist auch den VW-Bus-Vergleich an.
Fazit: Wenn die Möglichkeit gegeben ist die Fußrasten wieder anzuschrauben (also nichts an den Befestigungspunkten verändert wird) braucht man auch nicht die Papiere zu ändern. Das ist einleuchtend, logisch und nicht schwer zu verstehen.
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(...) Das ist einleuchtend, logisch und nicht schwer zu verstehen.
Na ja, so einfach ist es dann doch nicht; wenn die Rasten abmontiert sind (man wird sie ja nicht immer mitführen um sie bei Bedarf an die noch vorhandenen Befestigungspunkte anzuschrauben), und ein 2. Sitzplatz trotzdem vorhanden also nicht abgedeckt ist, kann jemand auf die Idee kommen diesen auch zu benutzen, ohne die Möglichkeit die Füße sicher zu "verstauen", und genau da liegt m.M.n. das Problem der ganzen Diskussion...
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- Offizieller Beitrag
Es wird bei der ganzen Diskussion "das Pferd von hinten aufgezäumt".
Allem voran steht in den Papieren (allermeist) eine 2 bei Sitzplätze.
Demnach gilt dann das was schon in Beitrag zuvor steht.
BeitragRE: Müssen die Sozius-Fußrasten montiert sein?
Alter ADAC Artikel, schon von 2013:
[…]
Die Änderung muss im Kfz-Schein/Zulassungsbescheinigung Teil I, bei S1 (Sitzplätze einschließlich Fahrersitz) geändert werden.
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edit:
Wenn das Motorrad im Fahrzeugschein als 2-Sitzer eingetragen ist und keine Soziusfußrasten montiert sind, erlischt die Betriebserlaubnis.
Ggfs. können unsere kundigen in Sache Recht, hier aus dem Forum, das bestätigen.MegaLagu18. April 2024 um 23:25 -
also für mich ist die Lesart in dem Video die, dass es da offenbar einen gewissen Ermessensspielraum für die Damen und Herren von der Rennleitung gibt...
Sofern der Zweite Sitzplatz durch STVO-konforme temporäre Änderungen wie Abdeckung, Gepäcksystem o.ä. nicht nutzbar ist wird es geduldet, dass auch die Fußrasten temporär entfernt werden. (quasie dem Beispiel Bulli folgend...)
Und erst wenn der 2. Platz irreversibel entfernt wurde, wird eine Änderund der Zulassung zwingend erforderlich.
Ermessenssache halt und damit wie so oft ein Stück rechtsfreier Raum...
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